Allgemeine Auftragsbedingungen

 F. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

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