Steuertipps / Außergewöhnliche Belastungen
Vor dem Finanzgericht wird zur Zeit die Frage geklärt, ob es zulässig ist, von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen die sogenannte zumutbare Eigenbelastung abzuziehen.
Es wird die Auffassung vertreten, dass sich außergewöhnlichen Belastungen ab dem ersten Euro steuerlich auswirken müssen.
Gerne beraten wir Sie zu eventuellen Einspruchsverfahren gegen Ihren Steuerbescheid.

