Steuertipps / Prozesskosten abziehbar
Prozesskosten können, soweit Sie nicht Straftaten betreffen, als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Geprüft werden muss daher sehr sorgfälltig, ob es nicht in Betracht kommt, Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten steuerlich geltend zu machen.

