Was wir beantworten

Grundsätzlich können wir Ihnen jede Frage zum deutschen Steuerrrecht beantworten.

Regelmäßig stellen die Nutzer der Seite sehr knappe Fragen, die wir schnell beantworten können.

Ausführliche Problemstellungen mit mehreren Fragen werden von uns ebenfalls innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

Eventuell hierfür noch erforderliche Unterlagen werden wir umgehend bei Ihnen anfordern.

Darüber hinaus ergeben sich auch Fragen zu Buchführungen, Jahresabschlüssen oder Gewinnermittlungen.

Auch Fragen zu Klagen vor Finanzgerichten, zu Steuerhinterziehungen und Steuerstrafverfahren beantworten wir Ihnen gerne.

Sollten Sie zusätzlich eine persönliche Beratung wünschen oder die Bearbeitung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen in Auftrag geben wollen, so übernehmen wir diese Aufträge gerne für Sie.

Fragen und Aufträge werden immer von unserer Kanzlei erledigt. Wir geben keine Aufträge wie ein Portal an fremde Steuerberater weiter.

Für uns zählt der persönliche Kontakt!